Inhaltsübersicht
- Art. 1Keine Strafe ohne Tat
- Art. 2Zeit der Tat
- Art. 3Ort der Tat
- Art. 4Personen und Sachbegriffe
- Art. 5Grundsatz der Strafbemessung
- Art. 6Persönliche Strafen und Spielstrafe
- Art. 7Art der persönlichen Strafen
- Art. 8Art der Spielstrafen
- Art. 9Beeinflusster Wurf
- Art. 10Regelbruch
- Art. 11Strafmaßnahmen
- Art. 12Extra- oder Wiederholungswurf
- Art. 13Strafbecher
- Art. 14Matchstrafe
- Art. 15Turnierausschluss
- Art. 16Fairplay
- Art. 17Sperre
Das Beerpongturnier Strafgesetzbuch nach der Bekanntmachung vom 08.05.2021 durch die Vorstandschaft des Beerpongturniers
Art. 1Keine Strafe ohne Tat
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ein Fehlverhalten nach diesem Gesetz vorliegt.
Art. 2Zeit der Tat
1Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Spieler oder Anwesende gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. 2Wann und ob Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
Art. 3Ort der Tat
Der Ort, an welchem der Täter die Tat verübt oder verüben will, ist der Tatort.
Für die Taten, welche in diesem Gesetz geregelt sind, ist der Ort grundsätzlich innerhalb des Turnierort und ein Umkreis von 15 Kilometer.
Art. 4Personen und Sachbegriffe
1Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.Spieler: wer die Teilnahmegebühr bezahlt hat;
- 2.Turnierleitung: wer die Leitung und Führung des Turniers nach der Beerpongturnierprozessordnung übernimmt;
- 3.Schiedsgericht: wer die Gerichtsbarkeit des Turniers nach der Beerpongturnierprozessordnung vertritt;
- 4.Teilnehmer: wer am Turniertag 0:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 24:00 am nach Artikel 3 benannten
2Ort anwesend ist;
- 1.Turnier: der Zeitraum von Beginn der Pre-Show bis zum Ende der Siegerehrung.
- 2.Täter: wer als Spieler oder Turnierteilnehmer eine Straftat begeht.
Art. 5Grundsatz der Strafbemessung
1Die Schuld des Täters ist Grundlage der Strafbemessung. 2Die Rückwirkung auf seine zukünftige Turnierzukunft ist zu berücksichtigen.
1Bei der Zumessung wägt die Turnierleitung oder bei einem Schiedsgerichtverfahren das Schiedsgericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen gegeneinander ab. 2Dabei kommen besonders folgende Merkmale in Betracht:
- 1.die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und sonstige menschenverachtende,
- 2.die Gesinnung, die aus der Tat spricht,
- 3.die Härte der Tat
- 4.die Art der Ausführung
- 5.die Vorstrafen des Täters
- 6.das Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen
Art. 6Persönliche Strafen und Spielstrafe
Mit einer persönlichen Strafe, werden Taten bestraft, die nicht im Zusammenhang mit dem Turnier im engeren Sinne stehen.
1Mit einer Spielstrafe werden Taten bestraft, welche im inneren Zusammenhang mit dem Turnier stehen (Regelbruch). 2Spielstrafen können nur an Spieler und nur während des laufenden Turniers verhängt werden.
1Der innere Zusammenhang im engeren Sinn besteht bei der Pre-Show, den Spielen und der Siegerehrung. 2Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn das Motiv der Tat über das Turnier hinaus in den privaten Geltungsbereich des Betroffenen eintritt.
Art. 7Art der persönlichen Strafen
Eine persönliche Strafe liegt vor, wenn
- 1.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer während des Turniers mutwillig beleidigt.
- 2.ein Teilnehmer aufgrund eines zu hohen Alkoholkonsums einschläft, ins Koma fällt, unkontrolliert uriniert, defäkiert oder erbricht.
- 3.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
- 4.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer absichtlich verletzt.
- 5.eine sonstige, nach der allgemeinen Verkehrssitte verwerfliche, Straftat begeht, welche nicht im inneren Zusammenhang mit dem Turnier steht.
Art. 8Art der Spielstrafen
Eine Spielstrafe liegt vor, wenn
- 1.ein Spieler einen beeinflussten Wurf ausführt.
- 2.ein Spieler einen Regelbruch begeht.
Art. 9Beeinflusster Wurf
Als beeinflusster Wurf gilt ein Wurf, wenn
- 1.der ausführende Spieler durch ein Objekt oder Tier im Wurf nachweislich beim Wurf behindert wurde.
- 2.der ausführende Spieler durch ein unvorhergesehenes oder unabsichtlich herbeigeführtes Ereignis, das auf seinen Körper einwirkt beim Wurf behindert wurde.
Art. 10Regelbruch
Ein Regelbruch liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bayerischen Beerponggesetz verletzt wird.
Ein unmittelbarer Regelbruch liegt vor, wenn
- 1.ein Spieler seine Hand in die handfreie Zone hält, während der Gegner wirft oder vom ball in der handfreien Zone getroffen wird, auch wenn der Ball offensichtlich nicht im Redcup gelandet wäre. Der Zeitpunkt des Balls beim Verlassen der Wurfhand ist entscheidend;
- 2.eine Mannschaft sich weigert die Becher zu einer Pyramide anzuordnen, wenn sie nach Artikel 33 BayBPG dazu aufgefordert wird;
- 3.ein Spieler einen oder mehrere Becher während des laufenden Spiels nachfüllt;
- 4.ein Spieler mutwillig einen gegnerischen Becher umwirft;
- 5.ein Spieler seinem Partner durch Fernbleiben der Partie mutwillig einen Vorteil verschafft;
- 6.ein Spieler wiederholt Mitglieder der Presse beschimpft oder beleidigt;
- 7.ein Spieler die Leitstelle betritt;
- 8.ein Spieler in einem Spiel mit Zeituhr nach Ablauf von 40 Sekunden noch nicht geworfen hat.
Art. 11Strafmaßnahmen
Ein Extra- oder Wiederholungswurf wird vergeben, wenn ein beeinflusster Wurf durchgeführt wurde.
Ein Strafbecher wird vergeben, wenn ein Regelbruch begangen wurde.
Eine Matchstrafe liegt vor, wenn der dritte Strafbecher gegen eine Mannschaft vergeben wird.
Ein Turnierausschluss liegt vor, wenn eine persönliche Strafe vorliegt oder ein Spieler
- 1.einen unmittelbaren Regelbruch nach Artikel 10 Absatz 2 Nummer 4 oder
- 2.wiederholt einen Spielbogenvermerk erhält.
Art. 12Extra- oder Wiederholungswurf
Wer einen Extra- oder Wiederholungswurf erhält, ist berechtigt einen erneuten Wurfversuch zu tätigen.
Art. 13Strafbecher
1Ein Strafbecher ist durch die Turnierleitung aus den noch vorhanden Redcups des Teams des Täters zu wählen. 2Ist der letzte Becher ein Strafbecher, ist das Match beendet und nach Becherstand zu werten.
Art. 14Matchstrafe
Wer eine Matchstrafe erhält, verliert das Spiel mit der Wertung X zu 0 Becher, wobei X für die verbleibenden Becher des Gegners steht.
Art. 15Turnierausschluss
Wer einen Turnierausschluss erhält, darf nicht mehr am Turnier teilnehmen.
Der ausgeschlossene Teilnehmer hat mit sofortiger Wirkung den Turnierort zu verlassen.
Art. 16Fairplay
Stimmen zwei Drittel der anwesenden Spieler gegen einen Turnierausschluss, so wird lediglich ein Spielbogenvermerk vorgenommen.
Artikel 11 Abssatz 4 Nummer 2 bleibt unberührt.
Art. 17Sperre
Wer eine Sperre erhält, ist für bis zu drei Turnieren nicht teilnahmeberechtigt.
1Erhält ein Teilnehmer nach Wiedereintritt in das Turnier in den folgenden fünf Turnieren erneut eine Sperre, wird der Spieler dauerhaft von der Teilnahme ausgeschlossen (Turnierausschluss auf Dauer). 2Diese Sperre kann nur durch ein Schiedsgerichtsurteil aufgehoben werden.
Die Zuständigkeit wird durch Gesetz geregelt.
