Inhaltsübersicht
- Art. 1Keine Strafe ohne Tat
- Art. 2Zeit der Tat
- Art. 3Ort der Tat
- Art. 4Personen und Sachbegriffe
- Art. 5Grundsatz der Strafbemessung
- Art. 6Tätlichkeit und Spielstrafe
- Art. 7Aufgehoben
- Art. 8Aufgehoben
- Art. 9Beeinflusster Wurf
- Art. 10Regelbruch
- Art. 11Strafmaßnahmen
- Art. 12Extra- oder Wiederholungswurf
- Art. 13Strafbecher
- Art. 14Matchstrafe
- Art. 15Turnierausschluss
- Art. 16Fairplay
- Art. 17Sperre
Das Beerpongturnier Strafgesetzbuch nach der Bekanntmachung vom 08.05.2021 durch die Vorstandschaft des Beerpongturniers
Art. 1Keine Strafe ohne Tat
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn ein Fehlverhalten nach diesem Gesetz vorliegt.
Art. 2Zeit der Tat
1Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Spieler oder Anwesende gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. 2Wann und ob Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
Art. 3Ort der Tat
Der Ort, an welchem der Täter die Tat verübt oder verüben will, ist der Tatort.
Für die Taten, welche in diesem Gesetz geregelt sind, ist der Ort grundsätzlich innerhalb des Turnierort und ein Umkreis von 15 Kilometer.
Art. 4Personen und Sachbegriffe
1Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.Spieler: wer die Teilnahmegebühr bezahlt hat;
- 2.Turnierleitung: wer die Leitung und Führung des Turniers nach der Beerpongturnierprozessordnung übernimmt;
- 3.Schiedsgericht: wer die Gerichtsbarkeit des Turniers nach der Beerpongturnierprozessordnung vertritt;
- 4.Teilnehmer: wer am Turniertag 0:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 24:00 am nach Artikel 3 benannten
2Ort anwesend ist;
- 1.Turnier: der Zeitraum von Beginn der Pre-Show bis zum Ende der Siegerehrung.
- 2.Täter: wer als Spieler oder Turnierteilnehmer eine Straftat begeht.
Art. 5Grundsatz der Strafbemessung
1Die Schuld des Täters ist Grundlage der Strafbemessung. 2Die Rückwirkung auf seine zukünftige Turnierzukunft ist zu berücksichtigen.
1Bei der Zumessung wägt die Turnierleitung oder bei einem Schiedsgerichtverfahren das Schiedsgericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen gegeneinander ab. 2Dabei kommen besonders folgende Merkmale in Betracht:
- 1.die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und sonstige menschenverachtende,
- 2.die Gesinnung, die aus der Tat spricht,
- 3.die Härte der Tat
- 4.die Art der Ausführung
- 5.die Vorstrafen des Täters
- 6.das Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen
Art. 6Tätlichkeit und Spielstrafe
1Eine Tätlichkeit steht nicht im Zusammenhang mit dem Turnier im engeren Sinne stehen. 2Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn
- 1.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer während des Turniers mutwillig beleidigt.
- 2.ein Teilnehmer aufgrund eines zu hohen Alkoholkonsums einschläft, ins Koma fällt, unkontrolliert uriniert, defäkiert oder erbricht.
- 3.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
- 4.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
- 5.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer absichtlich verletzt.
- 6.ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Ergebnis auf einem beliebigen Kommunikationsweg übermittelt.
- 7.eine sonstige, nach der allgemeinen Verkehrssitte verwerfliche, Straftat begeht, welche nicht im inneren Zusammenhang mit dem Turnier steht.
Art. 7Aufgehoben
Art. 8Aufgehoben
Art. 9Beeinflusster Wurf
Als beeinflusster Wurf gilt ein Wurf, wenn
- 1.der ausführende Spieler durch ein Objekt oder Tier im Wurf nachweislich beim Wurf behindert wurde.
- 2.der ausführende Spieler durch ein unvorhergesehenes oder unabsichtlich herbeigeführtes Ereignis, das auf seinen Körper einwirkt beim Wurf behindert wurde.
Art. 10Regelbruch
Ein Regelbruch liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bayerischen Beerponggesetz verletzt wird.
Ein unmittelbarer Regelbruch liegt vor, wenn
- 1.ein Spieler seine Hand in die handfreie Zone hält, während der Gegner wirft oder vom ball in der handfreien Zone getroffen wird, auch wenn der Ball offensichtlich nicht im Redcup gelandet wäre. Der Zeitpunkt des Balls beim Verlassen der Wurfhand ist entscheidend;
- 2.eine Mannschaft sich weigert die Becher zu einer Pyramide anzuordnen, wenn sie nach Artikel 33 BayBPG dazu aufgefordert wird;
- 3.ein Spieler einen oder mehrere Becher während des laufenden Spiels nachfüllt;
- 4.ein Spieler mutwillig einen gegnerischen Becher umwirft;
- 5.ein Spieler seinem Partner durch Fernbleiben der Partie mutwillig einen Vorteil verschafft;
- 6.ein Spieler wiederholt Mitglieder der Presse beschimpft oder beleidigt;
- 7.ein Spieler die Leitstelle betritt;
- 8.ein Spieler in einem Spiel mit Zeituhr nach Ablauf von 40 Sekunden noch nicht geworfen hat.
Art. 11Strafmaßnahmen
Ein Extra- oder Wiederholungswurf wird vergeben, wenn ein beeinflusster Wurf vorliegt.
Wer einen Regelbruch begeht, wird mit einem Strafbecher bis sechs Strafbecher oder eine Matchstrafe wird bestraft.
Wer eine Tätlichkeit begeht, wird mit einer Matchstrafe bestraft.
Wer wiederholt eine Tätlichkeit begeht oder mindestens zwei Einträge im Spielbogen vermerkt hat, wird mit einem Turnierausschluss bestraft.
Art. 12Extra- oder Wiederholungswurf
Wer einen Extra- oder Wiederholungswurf erhält, ist berechtigt einen erneuten Wurfversuch zu tätigen.
Art. 13Strafbecher
Ein Strafbecher ist durch die Turnierleitung aus den noch vorhandenen Redcups des Teams des Täters zu wählen.
1Ist der letzte Becher ein Strafbecher, ist das Match grundsätzlich beendet und nach Becherstand zu werten. 2Wird für den Regelbruch mehr als ein Strafbecher verhängt, würden diese dadurch eine Spielentscheidung herbeiführen und hat der Gegner mindestens noch drei plus die verhängte Anzahl an Strafbecher als eigene Becher auf seiner Seite stehen, kann die Anzahl der Strafbecher so verhängt werden, dass nur noch ein Becher vorhanden ist. 3Sollte dann noch eine bestimmte Anzahl an Strafbechern nicht verhängt worden sein, werden diese im nächsten Spiel des Spielers zu Beginn verhängt (verschobene Strafe). 4Eine verschobene Strafe wird auch dann nicht aufgehoben, wenn der Verurteilte in einem neuen Team spielt oder erst im ersten Spiel des nächsten Turniers, an dem er teilnimmt, verhängt werden kann.
Art. 14Matchstrafe
Wer eine Matchstrafe erhält, verliert das Spiel mit der Wertung X zu 0 Becher, wobei X für die verbleibenden Becher des Gegners steht.
Art. 15Turnierausschluss
Wer einen Turnierausschluss erhält, darf nicht mehr am Turnier teilnehmen.
Der ausgeschlossene Teilnehmer hat mit sofortiger Wirkung den Turnierort zu verlassen.
Art. 16Fairplay
Stimmen zwei Drittel der anwesenden Spieler gegen einen Turnierausschluss, so wird lediglich ein Spielbogenvermerk vorgenommen.
Artikel 11 Abssatz 4 Nummer 2 bleibt unberührt.
Art. 17Sperre
Wer eine Sperre erhält, ist für bis zu drei Turnieren nicht teilnahmeberechtigt.
1Erhält ein Teilnehmer nach Wiedereintritt in das Turnier in den folgenden fünf Turnieren erneut eine Sperre, wird der Spieler dauerhaft von der Teilnahme ausgeschlossen (Turnierausschluss auf Dauer). 2Diese Sperre kann nur durch ein Schiedsgerichtsurteil aufgehoben werden.
Die Zuständigkeit wird durch Gesetz geregelt.
