Im Zuge der Einführung von digitalen Übermittlungswegen von Spielerergebnissen durch die Spieler, wurden einige Anpassungen am Regelwerk durchgeführt.
Zum einen wurden die Strafen für falsche Übermittlung von Spielergebnissen, sowie die dazu nötigen Untersuchungsmöglichkeiten aktualisiert.
Dabei wurde auch das Strafmaß bei Regelbrüchen leicht angepasst. Hier gibt es nun einen Spielraum von bis zu sechs Strafbechern oder einer Matchstrafe.
Mit einer persönlichen Strafe, werden Taten bestraft, die nicht im Zusammenhang mit dem Turnier im engeren Sinne stehen.
(2)
1Mit einer Spielstrafe werden Taten bestraft, welche im inneren Zusammenhang mit dem Turnier stehen (Regelbruch). 2Spielstrafen können nur an Spieler und nur während des laufenden Turniers verhängt werden.
(3)
1Der innere Zusammenhang im engeren Sinn besteht bei der Pre-Show, den Spielen und der Siegerehrung. 2Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn das Motiv der Tat über das Turnier hinaus in den privaten Geltungsbereich des Betroffenen eintritt.
Neue Fassung
Art. 6Persönliche Strafen
Bisherige Fassung
Art. 7Art der persönlichen Strafen
Eine persönliche Strafe liegt vor, wenn
1.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer während des Turniers mutwillig beleidigt.
2.ein Teilnehmer aufgrund eines zu hohen Alkoholkonsums einschläft, ins Koma fällt, unkontrolliert uriniert, defäkiert oder erbricht.
3.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
4.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer absichtlich verletzt.
5.eine sonstige, nach der allgemeinen Verkehrssitte verwerfliche, Straftat begeht, welche nicht im inneren Zusammenhang mit dem Turnier steht.
Neue Fassung
Art. 7Art der persönlichen Strafen Aufgehoben
Eine persönliche Strafe liegt vor, wenn1. ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer während des Turniers mutwillig beleidigt.
Bisherige Fassung
Art. 8Art der Spielstrafen
Eine Spielstrafe liegt vor, wenn
1.ein Spieler einen beeinflussten Wurf ausführt.
2.ein Spieler einen Regelbruch begeht.
Neue Fassung
Art. 8Art der Spielstrafen Aufgehoben
Eine Spielstrafe liegt vor, wenn1. ein Spieler einen beeinflussten Wurf ausführt.2. ein Spieler einen Regelbruch begeht.
Bisherige Fassung
Art. 11Strafmaßnahmen
(1)
Ein Extra- oder Wiederholungswurf wird vergeben, wenn ein beeinflusster Wurf durchgeführt wurde.
(2)
Ein Strafbecher wird vergeben, wenn ein Regelbruch begangen wurde.
(3)
Eine Matchstrafe liegt vor, wenn der dritte Strafbecher gegen eine Mannschaft vergeben wird.
(4)
Ein Turnierausschluss liegt vor, wenn eine persönliche Strafe vorliegt oder ein Spieler
1.einen unmittelbaren Regelbruch nach Artikel 10 Absatz 2 Nummer 4 oder
2.wiederholt einen Spielbogenvermerk erhält.
Neue Fassung
Art. 11Strafmaßnahmen
(1)
Ein Extra- oder Wiederholungswurf wird vergeben, wenn ein beeinflusster Wurf
Bisherige Fassung
Art. 13Strafbecher
1Ein Strafbecher ist durch die Turnierleitung aus den noch vorhanden Redcups des Teams des Täters zu wählen. 2Ist der letzte Becher ein Strafbecher, ist das Match beendet und nach Becherstand zu werten.
Neue Fassung
Art. 13Strafbecher
(1)
Ein Strafbecher ist durch die Turnierleitung aus den noch vorhanden vorhandenen Redcups des Teams des Täters zu wählen.
(2)
1Ist der letzte Becher ein Strafbecher, ist das Match grundsätzlich beendet und nach Becherstand zu werten. 2
Sollte die Möglichkeit eines Videobeweises bestehen, ist dieser nur während des Finalspiels zulässig
(2)
1Kann eine Situation weder von Turnierleitung noch von der Mehrheit der Zuschauer eindeutig geklärt werden, kann pro Team einmalig ein Videobeweis gefordert werden. 2Ein Mitglied der Turnierleitung unterbricht mit einem Handzeichen das Spiel, überprüft, gegebenenfalls mit mehreren Mitgliedern der Turnierleitung, die Situation anhand der Videoaufzeichnungen in der Leitstelle und entscheidet abschließend über die Spielfortsetzung.
Tätlichkeit
und Spielstrafe
(1)
1Mit einer persönlichen Strafe, werden Taten bestraft, die Eine Tätlichkeit steht nicht im Zusammenhang mit dem Turnier im engeren Sinne stehen. 2Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn
1.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer während des Turniers mutwillig beleidigt.
2.ein Teilnehmer aufgrund eines zu hohen Alkoholkonsums einschläft, ins Koma fällt, unkontrolliert uriniert, defäkiert oder erbricht.
3.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
4.ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
5.ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer absichtlich verletzt.
6.ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Ergebnis auf einem beliebigen Kommunikationsweg übermittelt.
7.eine sonstige, nach der allgemeinen Verkehrssitte verwerfliche, Straftat begeht, welche nicht im inneren Zusammenhang mit dem Turnier steht.
(2)
1Mit einer Spielstrafe werden Taten bestraft, welche im inneren Zusammenhang mit dem Turnier stehen (Regelbruch). 2Spielstrafen können nur an Spieler und nur während des laufenden Turniers verhängt werden. 3Als Spielstrafen gelten
1.beeinflusste Würfe.
2.Regelbrüche.
(3)
1Der innere Zusammenhang im engeren Sinn besteht bei der Pre-Show, den Spielen und der Siegerehrung. 2Dieser ist nicht mehr gegeben, wenn das Motiv der Tat über das Turnier hinaus in den privaten Geltungsbereich des Betroffenen eintritt.
2. ein Teilnehmer aufgrund eines zu hohen Alkoholkonsums einschläft, ins Koma fällt, unkontrolliert uriniert, defäkiert oder erbricht.
3. ein Teilnehmer mit augenscheinlichem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille im Blut am Turniertag sowie dem Tag danach 9 Uhr Ortszeit ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad steuert.
4. ein Teilnehmer einen anderen Teilnehmer absichtlich verletzt.
5. eine sonstige, nach der allgemeinen Verkehrssitte verwerfliche, Straftat begeht, welche nicht im inneren Zusammenhang mit dem Turnier steht.
durchgeführt wurde
vorliegt
.
(2)
Ein Wer einen Regelbruch begeht, wird mit einem Strafbecher bis sechs Strafbecher oder eine Matchstrafe wird vergeben, wenn ein Regelbruch begangen wurde bestraft.
(3)
Eine Matchstrafe liegt vor, wenn der dritte Strafbecher gegen Wer eine Mannschaft vergeben Tätlichkeit begeht, wird mit einer Matchstrafe bestraft.
(4)
Ein Turnierausschluss liegt vor, wenn Wer wiederholt eine persönliche Strafe vorliegt oder ein Spieler1. einen unmittelbaren Regelbruch nach Artikel 10 Absatz 2 Nummer 4 Tätlichkeit begeht oder 2. wiederholt einen Spielbogenvermerk erhält mindestens zwei Einträge im Spielbogen vermerkt hat, wird mit einem Turnierausschluss bestraft.
Wird für den Regelbruch mehr als ein Strafbecher verhängt, würden diese dadurch eine Spielentscheidung herbeiführen und hat der Gegner mindestens noch drei plus die verhängte Anzahl an Strafbecher als eigene Becher auf seiner Seite stehen, kann die Anzahl der Strafbecher so verhängt werden, dass nur noch ein Becher vorhanden ist.
3
Sollte dann noch eine bestimmte Anzahl an Strafbechern nicht verhängt worden sein, werden diese im nächsten Spiel des Spielers zu Beginn verhängt (verschobene Strafe).
4
Eine verschobene Strafe wird auch dann nicht aufgehoben, wenn der Verurteilte in einem neuen Team spielt oder erst im ersten Spiel des nächsten Turniers, an dem er teilnimmt, verhängt werden kann.
Neue Fassung
Art. 8Videobeweis
(1)
Sollte die Möglichkeit eines Videobeweises bestehen, ist dieser grundsätzlich nur während des Finalspiels zulässig.
(2)
1Kann Ist eine Situation während des Finalspiels zu überprüfen oder steht besteht der Verdacht auf und kann weder von Turnierleitung noch von der Mehrheit der Zuschauer eindeutig geklärt werden, kann
1.die Turnierleitung einen Videobeweis durchführen.
2.pro Team einmalig ein Videobeweis gefordert werden.
2Ein Mitglied der Turnierleitung unterbricht mit einem Handzeichen das Spiel oder das Turnier, überprüft, gegebenenfalls mit mehreren Mitgliedern der Turnierleitung, die Situation anhand der Videoaufzeichnungen in der Leitstelle und entscheidet abschließend über die Spielfortsetzung.
(3)
1Entscheidet die Turnierleitung während eines ausgesprochenen Videobeweises selbstständig, so gilt die Entscheidung als Videobeweis. 2Es ist dabei unerheblich,
1.ob die Turnierleitung das Material tatsächlich gesichtet hat.
2.die Meinung der Zuschauer in die Entscheidung der Turnierleitung mit eingeflossen ist.
3Eine solche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Turnierende angefochten werden.