Inhaltsübersicht
- § 1Grundsatz
- § 2Aufbau der Organisation
- § 3Gewaltenteilung
- § 4Gastgeber
- § 5Vorstandschaft
- § 6Turnierleitung
- § 7Schiedsgericht
- § 8Pressemitglieder
- § 9Vorstandssitzung
- § 10Leitstelle
- § 11Spielplan
- § 12Regulärer Eintritt
- § 13Spieler auf Zeit
- § 14Spieler auf Lebenszeit
- § 15Champion
- § 16Der goldene Ball
- § 17Austritt
- § 18Startgebühr
- § 19Spielvorschrift
- § 20Anmeldung
- § 21Auslosung
- § 22Wahl des Teamnamen
- § 23Turniermodus
- § 24„Jeder gegen Jeden“
- § 25Gruppen- und/oder K.O.-Phase
- § 26Beginn des Turniers
- § 27Pause zwischen Spielen
- § 28Siegerehrung
- § 29Gefahrenspiele
- § 30Aufzeichnung
- § 31Statistik
- § 32Verhängung von Strafen
- § 33Spielbogenvermerk
- § 34Weiterreichende Maßnahmen
- § 35Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- § 36Grundsatz des Schiedsgerichts
- § 37Schiedsgerichtsverhandlung
- § 38Anfechtung
- § 39Maßnahmen bei Verhandlungen gegen ein Mitglied der Vorstandschaft
Beerpongturnierprozessordnung aus der allgemeinen Bekanntmachung vom 08.05.2021 durch die Vorstandschaft des Beerpongturniers
§ 1Grundsatz
11Dieses Gesetz regelt ein Beerpongturnier. 22Alle nachfolgenden Paragraphen gelten für ein Turnier, dass nach den Grundsätzen des Beerpongturniers gespielt wird, welches sich aus dem harten Kern entwickelt hat.
11Jeder Paragraph dieses Gesetzes hat uneingeschränkte Wirkungskraft. 22Wird die Wirkung eines Paragraphs durch einen anderen Paragraphen eingeschränkt, so hat immer der erstaufgeführte Paragraph Vorrang. 33Fristen werden gemäß §§187 ff. 4BGB angewendet.
Die Spiele werden nach Maßgabe des Bayerischen Beerponggesetzes durchgeführt.
§ 2Aufbau der Organisation
Die Turnierorganisation umfasst die Vorstandschaft, den Gastgeber, die Pressemitglieder, die Turnierleitung sowie ein Schiedsgericht.
11Die Vorstandschaft steht der kompletten Turnierorganisation vor. 22Sie bestellt die Turnierleitung.
§ 3Gewaltenteilung
Die Turnierorganisation durchzieht eine klare Gewaltenteilung.
11Die Vorstandschaft übernimmt die gesetzgebende Gewalt und stellt im Vorfeld die Rahmenbedingungen des Turniers zur Verfügung. 22Die Turnierleitung bekleidet die ausführende Gewalt und ist angehalten für einen reibungslosen Ablauf des Turniers zu sorgen. 33Das Schiedsgericht übernimmt die rechtsprechende Gewalt und kümmert sich um die gerechte Beurteilung von Regelvergehen.
§ 4Gastgeber
11Der Gastgeber ist Veranstalter des Turniers und stellt den Turnierort bereit. 22Ist der Turnierort von der Turnierleitung festgelegt, übernimmt diese das Amt des Veranstalters.
Den organisatorischen Anweisungen des Gastgebers ist am Turniertag strikt Folge zu leisten.
§ 5Vorstandschaft
Die Vorstandschaft ist übergeordnetes Organ der Turniere.
Sie bestimmt die Turnierleitung, hält Vorstandssitzungen zur Planung der Turniere ab und organisiert die Randbedingungen.
Die Vorstandschaft kann gleichzeitig das Amt der Turnierleitung bekleiden.
11Der Vorstand wird einmalig gewählt. 22Um den amtierenden Vorstand abzusetzen und eine Neuwahl einzuberufen, sind die Stimmen von zwei Drittel aller anwesenden Spieler nötig, die in Summe mindestens 70 v. H. der aktiven Spieler darstellen.
§ 6Turnierleitung
11Die Turnierleitung ist leitendes Organ des Turniers. 22Sie trägt Sorge für eine ordentliche Organisation und einen geregelten Ablauf des Turniers.
Allein der Turnierleitung obliegt es §35 anzuwenden.
Sollte die Turnierleitung kurzfristig eine vorübergehende Regeländerung bekannt geben, betrifft diese auch laufende Spiele mit sofortiger Wirkung.
Strafen dürfen nur durch ein Mitglied der Turnierleitung verhängt werden.
11Der zeitlich beschränkte oder generelle Turnierausschluss darf nur durch ein einstimmiges, positives Votum der kompletten Turnierleitung erfolgen. 22Der Ausschluss muss dem auszuschließenden Spieler schriftlich übermittelt werden. 33Erfolgt ein mündlicher Turnierausschluss während eines laufenden Turniers, so muss die schriftliche Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Turniertag dem ausgeschlossenen Spieler zugestellt werden.
§ 7Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist ein Gremium, welches sich nach §§38 ff. definiert.
§ 8Pressemitglieder
11Falls gewünscht, kann die Vorstandschaft zum Zwecke der Archivierung des Turniers in Bild und Ton Pressebeauftragte bestimmten, denen gesonderte Rechte zufallen. 22Diese gesonderten Rechte bestimmte die Vorstandschaft.
§ 9Vorstandssitzung
Die Vorstandschaft ist angehalten, vor jedem Turnier eine Vorbesprechung mit dem Gastgeber und den Pressemitgliedern abzuhalten.
In der Vorstandsitzung soll die Umsetzung des Turniers geplant werden und die einzelnen Aufgaben an die verschiedenen Organe des Turniers zugeteilt werden.
§ 10Leitstelle
11Die Leitstelle ist das organisatorische Zentrum des Turniers. 22Sie gewährleistet einen reibungslosen organisatorischen Ablauf und dient als Rückzugsort für die Turnierleitung bei der Bearbeitung des Turnierplans, Steuerung der Elektronik und Ort der Beratungsmöglichkeit in allen Turnierfragen.
11Der Zutritt zur Leitstelle ist generell nur der Turnierleitung und den Pressemitgliedern gestattet. 22Es bedarf der mündlichen Genehmigung eines Mitglieds der Turnierleitung, um Zutritt zur Leitstelle zu erhalten.
§ 11Spielplan
11Der Spielplan wird durch die Turnierleitung erstellt. 2Dieser wird bis spätestens eine Stunde vor dem Turnier durch die Turnierleitung festgelegt. 32Je nach Teilnehmerzahl kann dieser in Spielmodus, Gruppenverteilung und Spiellegung variieren. 43Er wird in der Leitstelle verwahrt und darf nur von Mitgliedern der Turnierleitung aktualisiert werden.
11Eine Kopie des Spielplans liegt für alle Turnierteilnehmer zu Einsichtnahme aus und wird laufend von der Turnierleitung aktualisiert. 22Diese Kopie ist im DIN A3 Format anzufertigen.
§ 12Regulärer Eintritt
Eine Person tritt mit erstmaliger Bezahlung der Startgebühr in den Turnierkreis als Spieler ein.
11Möglichkeiten des Eintritts sind:
- 1.Auswahl durch den Gastgeber
- 2.Antrag eines Mitglieds bei der Vorstandschaft
- 3.Antrag der Vorstandschaft
- 4.Lebenspartner eines Spielers nach vorheriger Anfrage bei dem Gastgeber
22Grundsätzlich gibt es keine Neuaufnahmen. 33Dies gilt nicht für mitgebrachte, vorher angemeldet, Lebenspartner.
1Bei Personen die als Lebenspartners eines Spielers teilnehmen, lautet die Bezeichnung „Spieler auf Zeit“. 2Alle anderen Teilnehmer tragen den Titel „Spieler auf Lebenszeit“.
§ 13Spieler auf Zeit
Ein Spieler auf Zeit ist solange teilnahmeberechtigt, bis der Eintrittsgrund nicht mehr gültig ist.
§ 14Spieler auf Lebenszeit
Ein Spieler auf Lebenszeit hat lebenslanges Teilnahmerecht.
§ 15Champion
1Als amtierende Champion werden die Spieler bezeichnet, welche als Team das letzte Turnier gewonnen haben. 2Die Amtszeit ist der Zeitraum zwischen der Siegerehrung und dem Start des darauffolgenden Turniers.
Als Champion werden die Spieler bezeichnet, welche mindestens einmal das Turnier gewonnen haben.
§ 16Der goldene Ball
Der goldene Ball ist die Auszeichnung für den besten Spieler des Turniers.
1Bei der Bewertung hat die Vorstandschaft den kompletten Turnierverlauf bis zum Ende der Halbfinalspiele zu betrachten. 2Sollte kein K.O.-System gespielt werden, werden alle Spiele berücksichtigt.
Auf Verlangen der Vorstandschaft können alle Anwesenden eine Stimme für einen Spieler ihrer Wahl in einer geheimen Abstimmung abgeben.
§ 17Austritt
Jeder Spieler kann auf eigenen Wunsch den Turnierkreis zu jedem Zeitpunkt verlassen.
Wird eine Partnerschaft beendet, in welcher ein Spieler auf Zeit involviert ist, so verliert der Spieler auf Zeit mit sofortiger Wirkung seine Teilnahmeberechtigung.
Einem Spieler auf Lebenszeit kann nur nach einem sittenwidrigen, verfassungsschädlichen oder unkollegialen Vergehen die Teilnahmeberechtigung aberkannt werden.
Über einen Wiedereintritt entscheidet das Schiedsgericht unter Rücksprache mit dem Gastgeber.
§ 18Startgebühr
11Der Turnierleitung obliegt es Gebühren für ein Turnier zu verlangen. 22Diese Startgebühr muss mindestens einen Monat vor Beginn des Turniers bekanntgegeben werden und darf eine Höhe von 10 Euro nicht überschreiten. 33Der Verwendungszweck muss grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.
11Entscheidet die Vorstandschaft über eine Startgebühr, welche den in Absatz 1 Satz 2 genannten Betrag übersteigt, muss die Höhe der Startgebühr mindestens zwei Monate vor Turnierbeginn veröffentlicht werden. 22Hierbei muss der Verwendungszweck der Differenz aus Maximalstartgebühr und tatsächlicher Startgebühr mit Bekanntgabe der Startgebühr veröffentlicht werden.
Die Startgebühr muss für jedes Turnier einzeln veranlasst werden.
11Erlaubte Zahlungsmittel sind PayPal, Banküberweisung oder Barzahlung.
§ 19Spielvorschrift
11Aufgrund einiger variabler Regeln, kann die Vorstandschaft im Vorfeld des Turniers eine Spielvorschrift erlassen, nach welcher die Spiele durchgeführt werden. 22Hierbei kann es sich um einen Grundsatzerlass handeln, welcher grundsätzlich für alle Turniere gilt, jedoch jederzeit geändert werden kann.
Der Aufbau der Spielvorschrift ist in den Verfahrensvorschriften geregelt.
Wird keine Spielvorschrift im Vorhinein erlassen, gelten die gesetzlichen Standards.
§ 20Anmeldung
Vor Beginn des Turniers tragen sich die Teilnehmer zu einem, durch die Turnierleitung gewählten Zeitpunkt, bei einer Teamanmeldung in den Turnierplan ein.
11Gespielt wird grundsätzlich in Teams zu je zwei Personen. 22Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Turnierleitung.
11Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Turnier ist grundsätzlich nicht möglich. 22Über Ausnahmen entscheidet die Turnierleitung.
Spieler, die nicht in einem Team gemeldet sind, sind nicht berechtigt Würfe für dieses Team zu tätigen.
11Wird nach abgeschlossener Anmeldung eine Teilnehmerzahl von elf oder weniger Teilnehmer durch die Turnierleitung festgestellt, so kann ein Einzelspielerturnier durchgeführt werden.
§ 21Auslosung
Nach der Anmeldung wird jedem Team ein Turnierstartplatz zugelost.
Die Auslosung erfolgt dabei durch Ziehen von Losnummern, auf denen der Turnierstartplatz festgelegt ist.
Den Losbetrieb überwacht und koordiniert die Turnierleitung.
§ 22Wahl des Teamnamen
Der Teamname wird von jedem Team selbst festgelegt.
1Der Teamname ist auf die Teammitglieder festgeschrieben und darf nur von ihnen verwendet werden. 2Mehrere Teamnamen-Möglichkeiten für ein Team sind jedoch möglich. 3Bei einem Einzelspielerturnier nach Abs. 1 wird als Teamname der Name des Spielers festgelegt.
§ 23Turniermodus
Der Standardmodus des Turniers ist „Jeder gegen Jeden“.
Sind mehr als sieben Teams gemeldet, kann auf einen Turniermodus mit Gruppen- und/oder K.O. – Phase gewechselt werden.
§ 24„Jeder gegen Jeden“
Im Modus „Jeder gegen Jeden“ treffen alle Teams aufeinander.
1Sieger ist das Team, welches nach dem letzten Spiel des Turniers die meisten Punkte erzielt hat. 2Gibt es einen Gleichstand werden Trefferverhältnis, getroffene Becher und der direkte Vergleich in dieser Reihenfolge verglichen.
§ 25Gruppen- und/oder K.O.-Phase
Jede Gruppe spielt pro Spieltag zwei Spiele.
1Nach der Gruppenphase werden alle Gruppen zu einer einzigen großen Gruppe zusammengerechnet. 2Befinden sich in den Gruppen eine unterschiedliche Anzahl an Teams, werden die Punkte der zahlenmäßig schwächeren Gruppe aufgerechnet.
Sind mehr als 8 Teams gemeldet und ist die Teamanzahl ungerade, so werden für die Vergabe der letzten K.O. – Phasen Plätze Relegationsspiele durchgeführt.
1Sieger ist das Team, welches das Finalspiel gewinnt. 2Das Finalspiel findet ohne Zeitlimit statt.
§ 26Beginn des Turniers
1Das Turnier beginnt offiziell mit Beginn des ersten Countdowns der Zeituhr am festgelegten Turniertag. 2Es ist gleichzeitig der erste Spielbeginn.
§ 27Pause zwischen Spielen
1Grundsätzlich gibt es keine Pause zwischen den Spielen. 2Die einzelnen Teams tragen Sorge dafür, sobald wie möglich nach dem vorhergegangenen Spiel ihren Spielplatz vorzubereiten. 3Vorsätzliche Spielverzögerung wird bestraft.
§ 28Siegerehrung
1Ist das Finalspiel des Turniers gespielt und steht ein Sieger fest, so wird die Siegerehrung eingeleitet. 2Hierbei wird entweder von der Vorstandschaft oder den vorherigen Sieger ein Pokal bzw. Siegertrophäen übergeben.
§ 29Gefahrenspiele
Besteht Vorkenntnis das ein Spiel aufgrund der Mentalität der Spieler eskalieren könnte, so wird ein Mitglied der Vorstandschaft als Schiedsrichter bestellt, welcher in Gefahrensituationen, die den friedlichen Spielverlauf gefährden, eingreift.
Muss der Schiedsrichter in ein Spiel eingreifen, so wirft er zum Zeichen der Spielunterbrechung gut sichtbar für beide Teams eine gelbe Flagge auf den Spieltisch und begründet seine Entscheidungen mit Schiedsrichterhandzeichen.
§ 30Aufzeichnung
Der Teilnehmer bekennt sich mit der Bezahlung der Startgebühr dazu bereit, die Rechte an Bild und Ton während des Turniers an die Turnierleitung abzutreten.
Die Turnierleitung verpflichtet sich Bild- und Tonmaterial auf einer, nur für Turnierteilnehmer zugänglichen Plattform bereitzustellen.
1Will ein Turnierteilnehmer Bild- oder Tonmaterial öffentlich verwenden, auf dem ein anderer Turnierteilnehmer sichtbare Betrunkenheitsmerkmale aufweist oder der abgebildete Teilnehmer vor dem Turnier ein ausdrückliches, mündliches oder schriftliches Veröffentlichungsverbot bei der Turnierleitung abgegeben hat, bedarf die Veröffentlichung einer expliziten Erlaubnis des abgebildeten Teilnehmers. 2Bei Bild- und Tonmaterial, auf welchem mehrere Spieler klar erkennbar sind, muss vor öffentlicher Verwendung jeder erkennbare Spieler mündlich oder schriftlich um Erlaubnis gefragt werden.
Die Turnierleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Auflistung der Veröffentlichungsverbote mit dem Tag, an dem auch die Bild- und Tonaufnahmen bereitgestellt werden, veröffentlicht wird.
§ 31Statistik
1Die Vorstandschaft muss eine Statistik über Spieler, Spiele und Turnierverlauf zu führen. 2Diese soll von allen Spielern eingesehen werden können. 3Mit Erhebung einer Statistik, wird das Turnier als offiziell gewertet.
Bei einem Einzelspielerturnier entscheidet die Turnierleitung, ob für das Turnier eine Statistik erhoben wird.
§ 32Verhängung von Strafen
Strafen während gemäß dem Beerpongturnier Strafgesetzbuch (BStGB) durch die Turnierleitung verhängt.
§ 33Spielbogenvermerk
1Wird ein Regelbruch nach Art. 10 Abs. 2 BStGB festgestellt und eine Strafe nach Art. 11 Abs. 2 BStGB ausgesprochen, wird der Name des Spielers, der den Regelbruch begangen hat, der dazugehörige Teamname und die Art des Regelbruchs vermerkt. 2Der Spieler wird von der Turnierleitung verwarnt und das Team des Spielers über Satz 3 aufgeklärt.
§ 34Weiterreichende Maßnahmen
1Gibt es einen Zwischenfall, welcher nicht von den einschlägigen Normen erfasst wird oder eine schwerwiegende mittelbare Strafe ausgesprochen wird, treten mit sofortiger Wirkung weiterreichende Maßnahmen in Kraft. 2Diese Maßnahmen geben der Turnierleitung schnelle und weitreichende Entscheidungsgewalt, um einen flüssigen und fairen Turnierverlauf zu gewährleisten.
1Sobald weiterreichende Maßnahmen eintreten, wird das Turnier durch ein akustisches Signal unterbrochen und erst nach Klärung des Sachverhalts und eventueller Aussprache von Strafen durch die Turnierleitung wieder freigegeben. 2Die verstrichene Zeit, während das Turnier unterbrochen ist, wird nachgespielt.
Während der Turnierunterbrechung
- 1.ist die Turnierleitung befugt
- 2.Strafen ohne vorhergehenden Regelverstoß aussprechen.
- 3.einzelne Spieler ohne Angabe von Gründen disqualifizieren. (Turnierausschluss)
§ 35Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Wird eine Strafe von der Turnierleitung ausgesprochen, die offenkundig unverhältnismäßig ist, ist diese nichtig.
§ 36Grundsatz des Schiedsgerichts
Das Schiedsgericht urteilt über Sperren, besondere Vorfälle und Turnierabbrüche.
Entscheidungen des Schiedsgerichts haben Präzedenz und Gesetzescharakter.
§ 37Schiedsgerichtsverhandlung
1Eine Schiedsgerichtverhandlung muss nach einem Vorfall nach §38 Abs. 1 innerhalb von zwei Wochen nach Turnierende abgehalten werden. 2Der Vorstandsvorsitzende und sein Vertreter haben den Vorsitz, wobei der Vertreter als Vertreter der Interessen des Turniers auftritt.
Ein Protokoll der Schiedsgerichtsverhandlung muss auf einem geeigneten Weg veröffentlicht und für alle Mitglieder zugänglich gemacht werden.
§ 38Anfechtung
1Entscheidung des Schiedsgerichts können bis maximal zwei Wochen nach Bekanntgabe angefochten werden. 2Hierbei muss der Anfechtende seinen Stand der Dinge plausibel darlegen. 3Wird eine Entscheidung angefochten und der Anfechtung stattgegeben, muss eine Spielerversammlung vor Beginn des nächsten Turniers einberufen werden, welche über den Ausgang des Falles abstimmt.
§ 39Maßnahmen bei Verhandlungen gegen ein Mitglied der Vorstandschaft
1Wird eine Verhandlung gegen ein Mitglied der Vorstandschaft geführt, scheidet dieses bis zum Urteilsspruch aus dem Schiedsgericht aus. 2Seine Position wird vorübergehend durch die nachfolgenden Mitglieder besetzt. 3Die Reihenfolge der nachzurückenden Mitglieder ergibt sich aus der Anzahl der Turnierteilnahmen und dem Alter (Vorrangsprinzip)
Eine Anfechtung ist nicht möglich.
